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Irish Cob Society Nederland - ICS NL

1. Angaben zum Ursprungszuchtbuch
Irish Cob Society (ICS) Nederland führt ein Filialzuchtbuch für Irish Cob Partbreds und hält die durch die Ursprungszuchtorganisation aufgestellten Grundsätze ein.
Irish Horse Sport (IHS) in Naas (Irland) ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Irish Cob Partbred führt.

2. Geografisches Gebiet
Das geographische Gebiet, in dem ICS das Zuchtprogramm durchführt, umfasst Niederlande, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien

3. Umfang der Zuchtpopulation im Verband
Der Umfang der Zuchtpopulation des Verbandes beträgt (Stand Januar 2020):
100 Stuten und 4 Hengste.

4. Zuchtziel
Irish Cob Society Nederland betreibt das Irish Cob Partbred als Tochter-Zuchtbuch des Mutter-Zuchtbuchs Horse Sport Irland mit dem Ziel, eine Population von mit Irish Cob verwandten Tieren zu erhalten, um künftige Einzuchtprobleme bewältigen zu können.

5. Eigenschaften und Hauptmerkmale
Die detaillierten Eigenschaften und Merkmale des Irish Cob Partbred sind im Irish Cob Partbred Rassestandard (Anhang) beschrieben.

6. Selektionsmerkmale
Im Rahmen der Bewertung für Eintragung in die Klassen des Zuchtbuches werden nachfolgende Selektionsmerkmale hinsichtlich Exterieur und Bewegung bewertet:
• Rasse- und Geschlechtstyp
• Qualität des Körperbaus
• Korrektheit (Fundament und Gang)
• Schritt
• Trab
• Gesamteindruck und Entwicklung (im Hinblick auf die Eignung als Reit- und Fahrpferd)

7. Zuchtmethode
Das Zuchtziel wird angestrebt durch Bewertung der Tiere an Terminen und Zuchtschauen, damit die Züchter einen Eindruck bekommen vom Wert des Tieres in der Zucht.
Die Selektion wird in einer offenen Zuchtpopulation durchgeführt, d.h. die Aufnahme von Hengsten und Stuten ist möglich.
Die Tiere müssen auf ihre Verwendbarkeit im Rahmen des Zuchtprogramms des Irish Cob Partbred anhand einer Bewertung der Selektionsmerkmale hinsichtlich Exterieur und Bewegung geprüft werden.

8. Unterteilung des Zuchtbuches
Das Zuchtbuch für die Rasse Irish Cob Partbred besteht aus einer Hauptabteilung und einem Nebenbuch, es wird für Hengste und Stuten zusammen geführt.

Hauptabteilung
– HB1: Nachkommen eines Hengstes, der für die Zucht von Irish Cob Partbreds oder Irish Cobs gekört oder zugelassen ist, und einer als Irish Cob Partbred eingetragenen Stute die bei einer ICS-NL Zuchtschau eine Prämie erhalten hat.

– HB2: Nachkommen von Pferde oder Ponys wobei mindestens einer der Elterntiere als Irish Cob oder Irish Cob Partbred eingetragen ist.

Nebenbuch
Pferde mit unbekannter Abstammung die über eine Eintrittsbewertung (Bewertungsbogen mit mindestens einer dritten Prämie) in das Irish Cob Partbred Zuchbuch aufgenommen wurden.

9. Bestimmungen für die Eintragung ins Zuchtbuch
Hengste und Stuten werden nur dann in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie identifiziert sind, ihre Abstammung nach den Regeln des Zuchtbuches festgestellt wurde und sie die nachfolgend aufgeführten Eintragungsvoraussetzungen erfüllen.

Ein Pferd kann nur dann eingetragen werden, wenn sein Besitzer Mitglied des Verbandes ist bzw. durch die Vorstellung des Pferdes wird. Verstorbene Stuten können auch nachträglich, das heißt nach ihrem Tod, eingetragen werden. Diese nachträgliche Eintragung dient ausschließlich der Ausstellung eines Pferdepasses für das letztgeborene Fohlen. Die Eintragung in eine Klasse des Zuchtbuches wird auf der Tierzuchtbescheinigung vermerkt.

Eingetragen werden Tiere in die Hauptabteilung
• wenn eine der Eltern in das Zuchtbuch der Rasse eingetragen ist,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• deren Irish Cob (Partbred) Abstammung mittels DNA-Profil bestätigt wurde.

Eingetragen werden Tiere im Nebenbuch
• die auf einer Sammelveranstaltung (Körung) des Verbandes mindestens die Gesamtnote 138 erhalten haben.

10. Eintragungsbestätigung
Die Eintragung im Zuchtbuch wird bestätigt durch Ausstellung eines Pferdepasses mit Logo der Irish Cob Society Nederland auf dem Deckblatt.
Die Abstammung des Pferdes wird im Pass vermerkt, wenn die Identifizierung des Fohlens durch den Zuchtleiter oder seinen Beauftragten stattgefunden hat und mittels Vergleich der DNA-Profile des Fohlens und der Eltern bestätigt wurde.

Der Züchter bzw. Besitzer des Pferdes ist dafür verantwortlich, dass alle im Pferdepass angegebenen Daten zutreffend sind. Abweichungen oder Unrichtigkeiten sind unverzüglich dem Verband zu melden.