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Irish Cob Society Nederland - ICS NL

1. Name der Organisation
Der Name des Vereins lautet Irish Cob Society Nederland oder ICS Nederland. Der Verein ist bei der Handelskammer eingetragen.

2. Zuchtziel Die Irish Cob Society Netherlands will die Pferderasse Shire Horse nach den Kriterien des Mutterzuchtbuches der Shire Horse Society (SHS) in England erhalten.

3. Name der Rasse Der Name der Pferderasse ist Shire Horse, auch Shire genannt.

4. Detaillierte Merkmale des Shire Horses
Die detaillierten Merkmale der Shires sind im Rassestandard Shire Horse beschrieben. Dies wurde als Anhang hinzugefügt.

5. Geografisches Gebiet
Die Irish Cob Society Netherlands registriert Shires und stellt Zuchtbuchpässe in den Niederlanden und in anderen Ländern aus, in denen die europäischen Vorschriften dies zulassen.

6. Zuchttierkennzeichnung
6a. Zuchttiere werden identifiziert:
1. Verwendung des Transponders (Mikrochip),
2. Anhand des mit dem Pferd vorgelegten Pferdepasses (Skizze und Mikrochip).
Die Eintragung in das Zuchtbuch erfolgt mit einer eindeutigen Zuchtbuchnummer wie bei der Eintragung der SHS in England;
Die ausgestellte UELN (Unique European Life Number) hat das Format 5280xx yy vvvvvvv, wobei xx die von der Regierung ausgestellte
Zuchtbuchnummer, yy die letzten beiden Ziffern des Registrierungsjahres und vvvvvvv eine eindeutige Seriennummer ist.
6b. Kontrollsystem
Alle Pferde, die als Elternteil eines Nachkommens vorgestellt werden oder bei einer Körung oder sonstigen Shire-Veranstaltung erscheinen, werden anhand des Passes identifiziert, wobei anhand des Transponders (Mikrochip) überprüft wird, ob der gezeigte Pass dazu gehört Pferd.

7. Stammbaumkontrolle
Die Irish Cob Society Netherlands listet Eltern nur dann in einem Shire-Pass auf, wenn sie in einem Labor mit DNA verifiziert wurden. Die dafür erforderlichen Haare müssen von einem Tierarzt oder einem Vertreter der Irish Cob Society Niederlande gezogen worden sein. Alle registrierten und angegebenen Vorfahren von Tieren, die im Arbeitsgebiet der Irish Cob Society Niederlande importiert oder geboren wurden, werden zur Überprüfung und Aufzeichnung an die Shire Horse Society in England weitergeleitet.

8. Selektions- und Zuchtziele
Das Zuchtziel ist es, Shires in guter Gesundheit zu züchten, die den von der Shire Horse Society UK festgelegten Rassestandard erfüllen und mit denen man gerne und gerne arbeitet. Tiere, die sich bei Kontrollen oder Veranstaltungen aggressiv oder widerspenstig verhalten, werden von der Zucht ausgeschlossen.

9. Leistungsumfrage
Leistungsprüfungen finden auf Shows statt, bei denen qualifizierte Richter die Tiere gemäß dem von der Shire Horse Society UK festgelegten Protokoll bewerten.
9a. Methode der Datenerhebung
Nach der Identifizierung wird das zu kontrollierende Tier der Kontrollkommission vorgestellt, die anhand der verschiedenen Merkmale und Körperteile des Tieres in gegenseitiger Absprache eine Platzierung festlegt.
9b. Registrierung, Validierung und Übermittlung von Daten
Die erreichte Platzierung wird in die Datenbank übertragen und dort gespeichert. Erreichte Ergebnisse werden in der Clubzeitschrift und auf der Website der Dutch Shire Horse Society veröffentlicht.
9c. Anwendung der Datenerhebung im Rahmen von Auswahlzielen
Noten und Bewertungsergebnisse werden in Zusammenarbeit mit der Dutch Shire Horse Society veröffentlicht und geben Stutenbesitzern die Möglichkeit, einen geeigneten Hengst für ihre Zucht auszuwählen.

10 Künstliche Befruchtung
Für die Vertretung der Eltern in den Ausweispapieren des aus künstlicher Befruchtung hervorgegangenen Nachwuchses gelten die gleichen Regeln wie bei der natürlichen Paarung: Anhand der DNA des Nachwuchses und der der Eltern wird festgestellt, ob es sich bei den vermeintlichen Eltern tatsächlich um die Eltern handelt bevor ein Pferdepass oder -zertifikat ausgestellt wird.

11 Genetische Bewertung
Dies ist nicht zutreffend

12 Die Klassifikation des Zuchtbuches
Siehe Anhang Stutbuchklassifikation

13. Anzahl der Züchter
Die Anzahl der im Zuchtbuch in den Niederlanden registrierten Tiere beträgt ungefähr 400. Es gibt etwa 40 aktive Züchter.

14. Tierzuchtzeugnisse
Für Zuchtbetriebe, die in ein anderes (ausländisches) Zuchtbuch übergehen, sowie für künstliche Besamungen kann ein Tierzuchtzeugnis gemäß der europäischen Richtlinie EWG 2016/1012 erstellt werden.

15. Durchführung des Zuchtprogramms
Die geschäfstelle wird von einer Person geleitet, die auch Passberaterin ist. Gelegentlich werden auch Zeitarbeitskräfte eingesetzt. Eine Person mit Automatisierungserfahrung ist ebenfalls im/am Büro anwesend. Der Züchterverband „Nederlandse Shire Horse Society“ ist als Mitglied bei ICS Niederlande registriert und bietet in Zusammenarbeit mit dem Mutterstutbuch, der Shire Horse Society in England, die Ausbildung und den Einsatz von Richtern an. Inspektionen werden von den Niederländern organisiert und durchgeführt


STUTE oder STUTENFOHLEN (volles Zuchtbuch): weiblich – normalerweise
Fohlen, manchmal älter bei späte Anmeldung
Vater ist im SHS-Zuchtbuch eingetragen und von der SHS zertifiziert und zur Zucht zugelassen.
Mutter ist als Stute im SHS-Zuchtbuch eingetragen.
Zuchtbescheinigung und Geburtsanzeige im SHS-Büro erhältlich,
Die Abstammung wurde mit DNA verifiziert.

EINGETRAGENER JUNGHENGST
(volles Zuchtbuch): Männlich – normalerweise Fohlen, manchmal Jährling oder älter bei später Registrierung
Vater ist im SHS-Zuchtbuch eingetragen und von der SHS zertifiziert und zur Zucht zugelassen.
Mutter ist als Stute im SHS-Zuchtbuch eingetragen.
Zuchtbescheinigung und Geburtsanzeige im SHS-Büro erhältlich,
Die Abstammung wurde mit DNA verifiziert. Kann ab dem 2. Lebensjahr zur Aufnahme in den Zuchtdienst vorgeschlagen werden.



ZUCHTHENGST, der aufgrund einer SHS-Hengstkörung zum Zuchtdienst zugelassen wurde.
Eingetragene Junghengste, von denen die Hengstzulassungskommission der SHS festgestellt hat, dass sie die Kriterien für einen Deckhengst erfüllen. Ahnentafel muss überprüft werden.
Erste Inspektion normalerweise mit 2 oder 3 Jahren, manchmal älter, aber dies wird nicht empfohlen. Junghengste müssen tierärztlich und rassetypisch begutachtet und für gut befunden werden. Die Erstzulassung erlischt am 31.12. des vierten Lebensjahres.
Zweite Beurteilung im Alter von 5 Jahren, unter Umständen auch später. Hengste müssen begutachtet und für tierärztlich und rassetyptauglich befunden werden, die Zulassung gilt lebenslang. Werden nicht gekörte Hengste in der Zucht eingesetzt, können deren Fohlen nur in das "non-breeding" Nichtzuchtregister des Zuchtbuches eingetragen werden.

GRADE A REGISTER nur Stuten, meistens Fohlen, manchmal Jährlinge oder älter bei später Registrierung.
Vater ist im SHS-Zuchtbuch eingetragen und von der SHS zertifiziert und zur Zucht zugelassen.
Mutter ist eine nicht eingetragene Stute vom Typ Shire.
Zuchtbescheinigung und Geburtsanzeige im SHS-Büro erhältlich,
Die Vaterschaft wird mit DNA bestätigt.

GRAD B REGISTER nur Stuten, meistens Fohlen, manchmal Jährlinge oder ältere bei später Anmeldung.
Vater ist im SHS-Zuchtbuch eingetragen und von der SHS zertifiziert und zur Zucht zugelassen.
Mutter ist ein Grade A Shire von registriertem Clydesdale.
(bestätigt von der Clydesdale Horse Society oder mit Registrierungsbescheinigung des alternativen Clyde-Buches)
Die Abstammung wurde mit DNA verifiziert.


NICHT-ZUCHTREGISTER (non-breeding) Wallache und Hengste mit den Elternkombinationen wie in den Klassen A und B und andere Tiere, die nicht vollständig den Zuchtbuchbestimmungen entsprechen
Abstammungsüberprüfung mit DNA nicht erforderlich, es sei denn, die Stute wurde von mehreren Hengsten gedeckt oder der Besitzer verlangt eine Überprüfung.
Für Wallache, die sich für das Shire Horse Of The Year Championat qualifizieren, ist vor dem Finale eine Ahnentafelprüfung erforderlich. (selten außerhalb des Vereinigten Königreichs) Die meisten Nicht-Zuchtregistrierungen sind Wiedereinschreibungen von zuvor registrierten Wallachen oder Hengsten, die kastriert wurden.
Fohlen werden manchmal als Nicht-Zuchtfohlen registriert, wenn der Besitzer sie nicht als Zuchttiere betrachten oder sie als Jährlinge kastrieren lassen möchten.
Nicht-Zuchthengste können ohne Genehmigung des Kommissionsausschusses der Shire Horse Society nicht zur Zucht zugelassen werden.